Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der Fassung vom 12.11.2019
- Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Krümpel Immobilien Vermietungs- und Verwaltungs- GmbH (als Betreiber der Soccer-Kirche, nachfolgend auch „Betreiber“ genannt) und deren Besuchern, Kunden bzw. Nutzern (nachfolgend auch „Besucher“ genannt). Neben diesen AGB finden die Hausordnung, Benutzerregeln, Parkregeln und Sicherheits- und Warnhinweise (nachfolgend auch „weitere Nutzungsregeln“ genannt) Anwendung.
- Sämtliche in Prospekten und im Internet gemachten Angebote des Betreibers sind freibleibend und stellen eine Aufforderung an den Besucher dar, ein rechtsverbindliches Angebot abzugeben. Die Annahme dieses Angebots des Besuchers durch den Betreiber bleibt dem Betreiber vorbehalten.
- Mit Eintritt in die Räumlichkeiten des Betreibers erkennt der Kunde diese AGB des Betreibers und die weiteren Nutzungsregeln vorbehaltlos an. Bei geschlossenen Gruppen (Kindergartengruppen, Schulklassen, Vereine, Geburtstagsgesellschaften usw.) ist deren jeweiliger erwachsene Leiter bzw. Leiterin für die Beachtung und Einhaltung der AGB sowie der weiteren Nutzungsregeln verantwortlich.
- Kindern ist die Benutzung der Spiel- und Sportgeräte nur in Begleitung mindestens einer erwachsenen Leiterin bzw. Leiters gestattet.
- Der Zutritt der Halle oder einzelner Bereiche können wegen Überfüllung oder anderer Gründe eingeschränkt werden.
- Anlage und Einrichtungen, insbesondere die Spiel- und Sportgeräte dürfen nur bestimmungsgemäß und nur mit geeigneter Kleidung, insbesondere geeigneten, nicht abfärbenden oder verunreinigenden Schuhen benutzt werden. Brillen, Zahnspangen, Ketten oder andere Gegenstände sind abzulegen, es sei denn, von diesen Gegenständen geht kein Verletzungsrisiko aus.
- Die Nutzung der Anlage und Einrichtungen, insbesondere der Spiel- und Sportgeräte, setzt ein eigenverantwortliches, umsichtiges und auf eine realistische Selbsteinschätzung basierendes Verhalten voraus. Jeder Besucher muss sich vor der Nutzung über die Funktionsmerkmale und Verwendungsweise der Spiel- und Sportgeräte bzw. sonstigen genutzten Einrichtungen sowie etwaiger Risiken und Gefahren, die dortigen Hindernisse sowie über die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen ausreichend informieren. Erziehungsberechtigte bzw. die Begleitpersonen von minderjährigen Kindern verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass diese Kinder die Regeln und Gefahren verinnerlichen.
- Die Nutzung der Anlage und Einrichtungen der Soccer-Kirche – insbesondere aller Sport- bzw. Spielgeräte – geschieht auf eigene Gefahr, wobei Eltern oder mit der Begleitung der Kinder beauftragte Erwachsene ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht nachzukommen haben. Die Besucher haften im Rahmen der gesetzlichen Grenzen für alle Schäden, die sie im Zusammenhang mit der Benutzung der Anlage und Einrichtungen erleiden und stellen den Betreiber von diesbezüglichen Ersatzansprüchen frei. Der Betreiber haftet jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die auf Mängel der Anlage und Einrichtungen zurückzuführen sind, wenn dem Betreiber nachgewiesen wird, dass er diese Mängel unter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht zu vertreten und diese Mängel nicht unverzüglich behoben hat.
- Der Betreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dieses gilt entsprechend für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen des Betreibers.
- Für Schäden, die auf einer (einfachen) fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet der Betreiber unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut.
- Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Der Besucher haftet für Beschädigung(en) an der Anlage, den Einrichtungen, insbesondere der Sport- und Spielgeräten, und sonstigen Sachen des Betreibers bzw. Dritter sowie im Falle der Schädigung der Gesundheit Dritter bzw. des Betreibers.
- Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Verlust oder Beschädigung der Garderobe oder sonstiger Gegenstände, insbesondere nicht für abhanden gekommene Kleidung, Wertsachen oder sonstige vom Besucher mitgebrachte Gegenstände. Dies gilt insbesondere für die vom Besucher auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge, Fahrräder, Kinderwagen und dergleichen sowie deren Inhalt.
- Die Anlage und alle Einrichtungen des Betreibers werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Unfälle, Verletzungen und Sachschäden müssen dem Betreiber unverzüglich angezeigt werden.
- Es sind alle Handlungen zu unterlassen, die die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage und Einrichtungen, insbesondere der Sport- und Spielgeräte beeinträchtigen oder verunreinigen können. Behälter oder andere Gegenstände aus Glas oder splitterndem Kunstsoff oder anderem Material (Flaschen, Dosen etc.) dürfen nicht im unmittelbaren Bereich der Sport- und Spielgeräte mitgeführt, benutzt oder hinterlassen werden.
- Abfälle sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern zu beseitigen.
- Eine Nutzung der Anlage und Einrichtungen unter Drogen, Medikamenten und/oder Alkoholeinfluss ist untersagt. Für Medikamente gilt dieses nur, soweit durch ihre Einnahme die Fähigkeiten zur Nutzung, insbesondere die Wahrnehmungsfähigkeit und/oder die Fähigkeit des Besuchers eingeschränkt wird, seinen Körper zu beherrschen.
- In den Räumlichkeiten ist das Rauchen sowie die Verwendung von Kerzen, Wunderkerzen und/oder sonstigem Feuer oder offenem Licht verboten.
- Die Besucher verpflichten sich, die Anlage und Einrichtungen, insbesondere die Sport- und Spielgeräte, in besenreinem Zustand zu verlassen. Veränderungen in oder an den Räumen und Gegenständen sind untersagt, es sei denn, es handelt sich um den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Gegenstände.
- Mängel an den Anlagen und Einrichtungen, insbesondere der Sport- und Spielgeräte, sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
- Die Mitarbeiter des Betreibers können bestimmte Handlungen durch Weisung unterbinden oder den Zugang untersagen, wenn es im eigenen Interesse oder im Interesse zugunsten der Sicherheit oder Gesundheit der Besucher oder für einen ungestörten und angemessenen Betriebsablauf erforderlich ist. Den Anweisungen des Betreibers bzw. seiner Mitarbeiter sind Folge zu leisten.
- Widerruf/Widerrufsbelehrung: Wurde der Vertrag über das Internet abgeschlossen, steht einem Besucher, der Verbraucher im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist, ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft aus privaten Zwecken und nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt. Dies gilt nicht für Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist. Diese Verträge unterliegen gemäß § 312g. Absatz 2 Nr. 9 BGB nicht dem Widerrufsrecht. Soweit Verträge über das Internet abgeschlossen wurden und ein Widerrufsrecht besteht, können sie innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Durch die entstandenen Kosten berechnet der Betreiber eine Stornierungsgebühr in Höhe von zehn Prozent des Einkaufswertes. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Widerrufsberechtigte an den Betreiber (Krümpel Immobilien Vermietungs- und Verwaltungs- GmbH, Vollenbrok 13, 48493 Wettringen, Telefon 015208969000, E-Mail info@soccer-kirche.de) mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder mit einer Email) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Wenn der Widerruf rechtmäßig, insbesondere rechtzeitig erfolgt, hat der Betreiber alle Zahlungen, die er vom Widerrufenden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Widerrufende eine andere Art der Lieferung als die vom Betreiber angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Betreiber eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Betreiber dasselbe Zahlungsmittel, dass der Widerrufende bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde mit dem Widerrufenden ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Widerrufenden wegen dieser Rückzahlung entgelte berechnet.
- Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist die Soccer-Kirche in Wettringen.
- Ist der Besucher bzw. die Gruppe Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Amtsgericht Steinfurt für Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dem geschlossenen Vertrag zuständig.
- Bei Verträgen zu einem Zweck, der nicht der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Besuchers zugerechnet werden kann (Vertrag mit Verbrauchern) gilt die Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.